Mit der eIDAS-Verordnung wurde ein Paradigmenwechsel bei der digitalen Identifikation und der elektronischen Signatur in Europa eingeleitet.

Diese neue Gemeinschaftsverordnung hat die Art und Weise, wie Unternehmen und Nutzer in Europa miteinander interagieren, für immer verändert.

WAS IST DIE eIDAS VERORDNUNG (EIDAS ABKÜRZUNG)?

Die Abkürzung eIDAS steht für elektronische IDentifizierungs-, Authentifizierungs- und Vertrauensdienste (electronic IDentification, Authentication and trust Services).  Sie entspricht der (EU) Verordnung Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014.

Diese neue europäische eIDAS Verordnung zur Identifikation und eIDAS elektronischen Signatur steht im Gegensatz zu den Projekten der elektronischen Verwaltung, die auf dem Gesetz 11/2007 über den elektronischen Zugang der Bürger zu öffentlichen Dienstleistungen basieren.

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STANDARDS ZUR UMSETZUNG VON eIDAS

Die eIDAS Zertifizierung definiert die Normen und Kriterien für einfache elektronische Signaturen, fortgeschrittene elektronische Signaturen, qualifizierte elektronische Signaturen, (eIDAS QES) qualifizierte Zertifikate und Online-Vertrauensdienste. Darüber hinaus regelt diese Verordnung elektronische Transaktionen undderen Verwaltung.

Die Notwendigkeit der physischen Anwesenheit bei einer Registrierungsstelle war zuvor eine zwingende Voraussetzung für die Identitätsprüfung eines Nutzers und den Beginn einer Geschäftsbeziehung auf einer sicheren Basis. Dank eIDAS und Zertifizierungsstellen ist die physische Anwesenheit vor dem Erhalt einer Bescheinigung in einer Registrierungsstelle heute nicht mehr erforderlich. Mit der eIDAS Fernsignatur kann dies digital geschehen, und es wird ein zuverlässiges Online-Umfeld mit maximalen Garantien geschaffen, das zu neuen digitalen Identifizierungsmechanismen führt. So wird eIDAS zum Schlüssel für Open Banking.

Mit der eIDAS Verordnung ist die physische Anwesenheit vor dem Erhalt einer Bescheinigung von einer Registrierungsstelle nicht mehr erforderlich und kann durch Artikel 24 über einen digitalen Fernkanal erfolgen. Identifikationsverfahren wie die synchrone und asynchrone Videoidentifikation spielen in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle.

Der eIDAS-Bezugsrahmen ermöglicht die Ausstellung von Zertifikaten für eine qualifizierte elektronische Signatur, wodurch das Vertrauen in die Identität einer Person aus einem anderen anerkannten Zertifikat beibehalten wird. Auf diese Weise entsteht ein neues Ökosystem der elektronischen Verwaltung, in das neue Nutzer mit nur einem Klick integriert werden können.

Mit der eIDAS Verordnung, manchmal auch als Signaturgesetz eIDAS bezeichnet, werden daher andere anerkannte Identifizierungsmethoden eingeführt, die eine der physischen Anwesenheit gleichwertige Sicherheit bieten. Dieses Sicherheitsniveau und die Legalität werden von einer Konformitätsbewertungsstelle bestätigt.

Ausführliche technische und rechtliche Informationen über eIDAS finden Sie in diesem Artikel.

eIDAS-MITGLIEDSSTAATEN: DIE SCHAFFUNG EINES BINNENMARKTES IN EUROPA MIT AML

Die AML5-Richtlinie sieht zusammen mit der eIDAS Verordnung die Schaffung eines digitalen Binnenmarktes vor, der es ermöglicht, die elektronische Identifikation in Europa zu vereinheitlichen und Kunden sofort und remote zu erfassen.

Die 5. Geldwäscherichtlinie, auch 5AMLD oder AML5 genannt, ermöglicht es Finanzunternehmen, auf einem einzigen Markt mit 508 Millionen Verbrauchern zu agieren, denn sie beseitigt die Barrieren zwischen Nutzern und Unternehmen beim Kunden-Onboarding.

Die europäische Verordnung über Vertrauensdienste 920/2014 (eIDAS) überträgt der AML5-Richtlinie die Möglichkeit, neue Kunden in jedem Land der Europäischen Union einfach, sicher und remote zu identifizieren.

Darüber hinaus definiert die eIDAS Verordnung auch die Anforderungen an die PSD2-Konformität von digitalen Zertifikaten. Dazu gehören Standards zur Identitätsprüfung ihrer Inhaber sowie die Arbeitsweise der qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter, die sie ausstellen. eIDAS-Zertifikate, die gemäß den eIDAS-Standards von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern ausgestellt werden. Diese eIDAS Zertifikate haben in bestimmten rechtlichen und regulatorischen Zusammenhängen einen EU-weiten Sonderstatus.

Was das eIDAS-Zuverlässigkeitsniveau betrifft, so umfasst eIDAS Folgendes:

eIDAS-Länder und Vertrauensniveaus:

  • Hoch, substanziell und niedrig: Tschechische Republik und Italien.
  • Hoch: Estland, Spanien, Malta, Deutschland, Österreich, Slowakei, Kroatien, Belgien, Luxemburg, Norwegen, Litauen und Portugal.
  • Hoch und substanziell: Schweden, die Niederlande und Lettland.
  • Substanziell: Frankreich, Dänemark.

DAS eIDAS ZERTIFIKAT ZUR DIGITALEN IDENTIFIKATION

Die neue eIDAS Verordnung legt grundlegende und sinnvolle Standards für die digitale Identifikation fest: Es muss ein verlässliches Umfeld geschaffen werden, und zwar mit den größtmöglichen technischen Garantien für die Sicherheit der Nutzer und Unternehmen.

Die in den letzten zehn Jahren gewonnenen Erkenntnisse haben dazu geführt, dass Unternehmen und Regulierungsbehörden den Bedarf erkannt haben und nun neue eIDAS Zertifizierungen im Rahmen der Verordnung ermöglichen, die zu neuen digitalen Identifizierungsmechanismen führen, ohne die Sicherheit der Prozesse zu verringern.

Artikel 24 erspart die physische Anwesenheit vor dem Erhalt eines Zertifikats in einer eIDAS Registrierungsstelle und erlaubt es, alles digital remote und per eIDAS Fernsignatur zu erledigen. Identifikationsmethoden wie die synchrone und asynchrone Remote-Videoidentifikation kommen zum Einsatz, um die eIDAS-Konformität zu gewährleisten.

Durch ein qualifiziertes elektronisches Signaturzertifikat mit eIDAS ist es möglich, das Vertrauen und die Garantie für die Identität von einem anderen anerkannten Zertifikat zu übernehmen. Die gleichwertige Sicherheit wird von einer Konformitätsbewertungsstelle bestätigt.

eIDAS Compliance: WARUM IST SIE SO WICHTIG?

Mit der eIDAS Zertifizierung werden zum ersten Mal in der Geschichte elektronische Identifikationsmethoden eingeführt, sodass Unternehmen nicht mehr auf die physische Anwesenheit ihrer Kunden in einem Büro oder einer Filiale bestehen müssen, um handlungsfähig zu sein, beispielweise zur Eröffnung eines Bankkontos.

Regulierte Branchen wie der Finanzsektor oder Telekommunikationsunternehmen können nun jederzeit und überall online Kunden akquirieren. Die eIDAS Verordnung schafft einen völlig neuen Handlungsrahmen und eine gemeinsame Wirtschaftssprache für Operationen zwischen Unternehmen und Nutzern. 

Die Einhaltung von eIDAS ist jedoch nicht nur ein regulatorischer Wendepunkt für den privaten Sektor im Hinblick auf die Digitalisierung. Dank der Implementierung von AML5 und eIDAS wird die Digitalisierung bestimmter bürokratischer und vertrieblicher Prozesse zur Realität, wodurch Kosten und Zeitaufwand verringert werden. Außerdem haben die Nutzer dadurch ein angenehmes Erlebnis, wenn sie Kunden des Unternehmens werden, Produkte und Dienstleistungen nutzen oder mit Behörden interagieren.

Auf diese Weise werden mit der eIDAS Verordnung (EUR LEX) Situationen vermieden, in denen potenzielle Kunden aufgrund eines komplizierten Prozesses und der Notwendigkeit, in eine Geschäftsstelle, einen Laden oder eine Filiale des Unternehmens zu kommen, abspringen.  Andererseits erhalten Behörden die notwendigen Instrumente, um ihre digitalen Prozesse zugunsten der Bürger zu verbessern, bessere und nahtlosere Beziehungen zu schaffen und Wartezeiten, Arbeitsbelastung und Frustration zu verringern.

EID, FÜHRENDER PARTNER FÜR OPTIMALE eIDAS-COMPLIANCE 

Unsere Lösungen zur Videoidentifikation, Authentifizierung und elektronischen Signatur (SignatureID) sindbahnbrechend und einzigartig auf dem Markt. Sie bieten eine breite Palette von Vertrauensdiensten für KYC-Prozesse (Know Your Customer), digitales Onboarding und Online-Akquisition von Kunden sowie für das vertragliche Kundenbeziehungsmanagement.

Wir haben VideoID entwickelt, die erste und einzige Technologie, die Videostreaming mit fortschrittlicher künstlicher Intelligenz und maschinellen Lernverfahren kombiniert, um Personen so schnell wie nie zuvor zu identifizieren – von jedem Gerät aus und über jeden Kanal. Sie ist rechtsverbindlich und bietet die gleiche technische und rechtliche Sicherheit wie die Face-to-Face Identifikation.

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