Technologien zur Identitätsprüfung wie qualifizierte elektronische Signaturen erleichtern nicht nur digitale Kundentransaktionen und Onboarding-Prozesse, sondern sind auch Teil von Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Kriminalität. Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie 5AMLD müssen Finanzinstitute über diese Technologien verfügen, um Geldwäsche in einer sicheren Transaktionsumgebung zu erkennen und zu verhindern.

Geldwäsche ist eine Technik, mit der vorgetäuscht wird, dass das durch Straftaten (Drogenhandel, organisiertes Verbrechen, Korruption, Terrorismus usw.) erlangte Geld in Wirklichkeit aus legalen Aktivitäten stammt. Diese kriminellen Praktiken sind keineswegs auf das Internet beschränkt, aber die Merkmale des Internets (Globalisierung, sofortige Verfügbarkeit und Anonymität) haben zu einer Weiterentwicklung der Geldwäschetechniken geführt. Kriminelle nutzen die zunehmende Entwicklung völlig legitimer digitaler Geschäftspraktiken und seit kurzem auch die Popularität von Kryptowährungen, um Schwarzgeld zu „reinigen“.

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Bekämpfung der Geldwäsche in der EU

Bei der Bekämpfung der Geldwäsche hat die EU Vorschriften und Mechanismen entwickelt, um Rechtsvorschriften und Maßnahmen der Mitgliedsländer zu harmonisieren. Dazu gehören die Anti-Geldwäsche-Richtlinie (AML), die Verordnung zur digitalen Identifizierung (eIDAS) und die Maßnahmen der Europäischen Bankaufsichtsbehörde.

Obwohl es sich um einen Kampf handelt, der allen Institutionen obliegt, räumt die EU den Banken eine herausragende Rolle bei der Aufdeckung von Schwarzgeldwäsche ein. Der Überwachungsmechanismus der Banken beruht auf drei Faktoren: Identitätsprüfung, Festlegung von Aufbewahrungsfristen für große Geldtransaktionen und Einsatz von Software zur Transaktionsüberwachung. In diesem Beitrag gehen wir darauf ein, wie die Identitätsprüfung zur Bekämpfung der Geldwäsche beiträgt.

EU-Geldwäscherichtlinien (5AML)

Das AML5 regelt die Verfahren und Pflichten der Unternehmen zur Verhinderung von Geldwäsche. Diese Richtlinie, zu deren Umsetzung die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, wurde im Laufe der Jahre an den technologischen Fortschritt und neue Entwicklungen wie Kryptowährungen angepasst.   Seit Januar 2020 ist die fünfte Fassung (5AMLD) in Kraft und die sechste Fassung (auch bekannt als 6AMLD oder AML6).

Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche, die mit der 5AMLD eingeführt wurde, ist die Verpflichtung, die wahren Inhaber von Sparbüchern, Girokonten und anderen Finanzprodukten zu identifizieren, mit denen zuvor anonym gehandelt werden konnte. Im Online-Modus ist ein digitales Zertifikat mit hoher Authentifizierung erforderlich. 

Um Betrug und Identitätsdiebstahl vorzubeugen, schreibt das 5AMDL auch die Notwendigkeit von Garantien bei Transaktionen vor, bei denen der Kunde nicht persönlich erscheint, und schreibt qualifizierte elektronische Signaturen als Mittel zur Aufnahme von Geschäftsbeziehungen oder zur Ausführung von Transaktionen vor, wenn der Kunde nicht anwesend ist. Das heißt, wenn sie telefonisch oder elektronisch (mobil, Computer, Tablet) erfolgen. 

Die Nichteinhaltung der 5AML kann zu Strafen von bis zu 5 Millionen Euro, 10 % des Umsatzes oder der Einstellung der Geschäftstätigkeit führen.

KYC-Prozesse „gegen Geldwäsche“

Verifizierungsverfahren zur Überprüfung der Kundendaten oder Know Your Customer (KYC) werden eingesetzt, um sicherzustellen, dass der Kunde der ist, für den er sich ausgibt, und sind in der Phase der Kundenanwerbung erforderlich, sei es im persönlichen Gespräch oder auf digitalem Wege. Dies erfordert die Überprüfung von Daten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse.

Im direkten Kontakt zwischen dem Kunden und dem Geldinstitut, d. h. in der Offline-Welt, beinhaltet die Verifizierung in der Regel die manuelle Zusammenstellung der Kundendokumentation (z. B. Personalausweis) durch einen Mitarbeiter.

Das digitale Äquivalent zur persönlichen Verifizierung ist die qualifizierte elektronische Signatur, das höchste der drei von der EU in der eIDAS-Verordnung anerkannten Sicherheitsniveaus: einfache elektronische Signatur, fortgeschrittene elektronische Signatur und qualifizierte elektronische Signatur. Die qualifizierte Signatur hat die gleiche Rechtsgültigkeit wie die eigenhändige Unterschrift, erfordert aber für ihre Erstellung den Einsatz biometrischer Identifizierungssysteme wie Gesichtserkennung oder ein Multifaktor-Authentifizierungsverfahren.

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VideoID: eine „Anti-Geldwäsche“-Lösung

Videostreaming ist die Technologie zur Identitätsüberprüfung mit dem höchsten Maß an Zuverlässigkeit und Ähnlichkeit mit dem Identifizierungsverfahren im direkten Kontakt. Tatsächlich ist es das einzige von eIDAS anerkannte Verfahren, das das Onboarding von Kunden ermöglicht. 41 Länder weltweit haben bereits Vorschriften erlassen, die Streaming-Video als biometrisches Identifizierungssystem in Betracht ziehen.

UnsereVideoID-Technologie erfüllt nicht nur alle Vorschriften, sondern geht mehrere Schritte voraus. Es funktioniert auf allen Geräten und kann sowohl synchron (per Live-Videokonferenz mit einem Agenten) als auch asynchron (per Videoaufzeichnung und anschließender Überprüfung durch den Agenten) genutzt werden. Unser Algorithmus mit künstlicher Intelligenz reduziert den Prozess auf weniger als 30 Sekunden und ermöglicht so eine Betrugsprävention in Echtzeit.

QES: die ultimative elektronische Signatur

Die Identitätsüberprüfung ist nicht nur beim Onboarding, sondern auch bei allen Transaktionen, die der Kunde mit dem Geldinstitut durchführt, unerlässlich. Die drei in der Verordnung vorgesehenen Signaturebenen gelten für unterschiedliche Transaktionen, was bedeutet, dass viele Menschen unterschiedliche elektronische Signatursysteme verwenden.

Unsere End-to-End-Lösung für Video-Identifikation + qualifizierte elektronische Signatur in Sekundenschnelle ist einzigartig auf dem Markt, da es sich an alle Anwendungsfälle, Risikostufen und rechtlichen Anforderungen anpasst . Es handelt sich um eine kanalübergreifende Technologie, die in allen Medien und Konfigurationen eingesetzt werden kann, wie digitale handschriftliche Unterschrift, biometrische Gesichtserkennung, per Telefonnachricht übermittelte Codes oder Verwendung einer PIN-Nummer. Die Einführung dieser Identitätsüberprüfungssysteme ist eine sichere, bequeme und nahtlose Lösung für die Kunden und trägt zur Bekämpfung der Geldwäsche innerhalb des EU-Rechtsrahmens bei.