Derzeit werden viele Geschäfte online abgewickelt, was für alle Beteiligten, sowohl dem Kunden als auch den Unternehmen, zugute kommt, da sie Transaktionen, Aufträge und Verträge schnell und einfach, jederzeit und von überall aus abwickeln können.

Die deutsche öffentliche Verwaltung hat jedoch erkannt, dass sie ihre digitale Technologie auf den neuesten Stand bringen muss, um sie zum Nutzen des Bürgers, aber auch zum Nutzen der Verwaltung selbst einzusetzen.

Im Jahr 2017 wurde das Online-Zugangsgesetz (OZG) zwischen allen Parteien vereinbart, das auch die Umsetzung der der EU-Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen digitalen Gateways (2018/1724) umfasst.

Das Gesetz über den Online-Zugang verpflichtet außerdem alle Verwaltungsebenen, ihre öffentlichen Dienste bis 2022 über ein einziges digitales Portal online anzubieten.

Dieses Gesetz enthält Ziele, Entwicklungen, Herausforderungen und Lösungen. Daher schlüsseln wir sie in diesem Artikel auf. Beginnen wir mit den Zielen.

Ziele des „Online-Zugangsgesetzes“

Das Gesetz über den Online-Zugang zielt darauf ab, die damit zusammenhängenden organisatorischen Verwaltungsprozesse zu optimieren und zu digitalisieren und bis 2022 575 öffentliche Dienstleistungen zu zentralisieren, online zu stellen und direkt auf den Nutzen der Nutzer auszurichten. Implizit geht es auch um die Verbesserung der internen Organisationsstrukturen und -prozesse.

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten einen bequemen, schnellen und einfachen Zugang zu all diesen öffentlichen Diensten, sei es per Computer oder Mobiltelefon, aber auch einen sicheren Zugang, bei dem der Datenschutz gewahrt bleibt und die Identität so effektiv wie möglich überprüft werden kann.

Sobald die Ziele bekannt sind, sollten wir die aktuelle Situation des Projekts nach dem „Reifegradmodell“ betrachten.

Aktueller Stand des Projekts gemäß dem „Reifegradmodell“

Welchen Grad der Digitalisierung muss eine Verwaltung erreichen, um den Anforderungen des Online-Zugangsgesetzes zu entsprechen? Um diese Frage zu klären, wurde das „Reifegradmodell “ entwickelt, das die Online-Verfügbarkeit von Verwaltungsdiensten auf der Grundlage des von der Europäischen Kommission erstellten Modells misst.

Das Reifegradmodell ermöglicht die Beurteilung des digitalen Entwicklungsstandes der einzelnen Dienststellen, spiegelt eine einheitliche Sicht auf alle Dienststellen wider und soll für die Behörden die verlässliche Grundlage für die Beurteilung der OZG-Konformität ihrer Verwaltungsdienste sein.

Die Messung soll die Online-Verfügbarkeit von Dienstleistungen auf einer Skala von 0 (nur offline verfügbar) bis 4 (vollständig digital nutzbar) bewerten. Daraus ergeben sich verschiedene Modelle der digitalen Reife, z. B. Modell 2, wenn sie digital als Anwendung verfügbar sind. Das Reifemodell ist stärker digitalisiert (Stufe 3 auf der Skala), wenn das Antragsverfahren, die Authentifizierung und die Einreichung von Dokumenten bereits online abgewickelt werden können.

Angesichts der Ergebnisse bestehen Zweifel daran, dass das Ziel, die 21 wichtigsten öffentlichen Dienste, die in der Verordnung über das einheitliche digitale Portal (SDGR) enthalten sind, bis 2023 umzusetzen, erreicht werden kann.

Zusätzlich zu den Zweifeln, die sich beim Vergleich der Ergebnisse ergeben können, werden wir unten sehen, welche Herausforderungen dieses Gesetz zu bewältigen hat.

Herausforderungen des „Online-Zugangsgesetzes“

Die größte Herausforderung ist zweifelsohne die Komplexität selbst. Enthält Dienstleistungen aller Regierungsebenen, einschließlich 14 Bundes- und 16 Landesministerien sowie 11.054 Kommunalverwaltungen.

Zumal letztere im Rahmen des deutschen föderalen Systems über ein hohes Maß an Autonomie verfügen.

Aber auch der Interessenkonflikt, die von Anfang an abgelaufenen Verpflichtungen und die Unterschiede zwischen der Frage, ob es eine rechtliche Verbindung aufgrund der Autonomie der lokalen Regierungen gibt oder nicht, stellen eine Herausforderung dar.

Das „Single Digital Gateway“

Im Jahr 2018 beschlossen das Europäische Parlament und der Europäische Rat, einen einheitlichen Zugangspunkt zur öffentlichen Verwaltung in der EU zu schaffen, indem sie eine Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen digitalen Gateways (2018/1724) erließen , in dem die von der öffentlichen Verwaltung angebotenen Online-Dienste über ein einziges Portal nützlicher und benutzerfreundlicher sein werden.

Dieses in der EU geschaffene einheitliche digitale Portal mit der Bezeichnung „Ihr Europa“ wird in den nächsten fünf Jahren vollständig modernisiert und erweitert, um eine gemeinsame Benutzeroberfläche für die von allen EU-Mitgliedstaaten angebotenen öffentlichen Dienste zu schaffen.

Das deutsche Online-Zugangsgesetz (OZG) verfolgt das gleiche Ziel und verpflichtet darüber hinaus alle Regierungsebenen, ihre öffentlichen Dienstleistungen bis 2022 über ein einziges digitales Portal online anzubieten.

“Nutzerzentrierte“ Lösungen schaffen

Mit der Einrichtung dieses einheitlichen Portals soll die Teilnahme am EU-Binnenmarkt für Privatpersonen und Unternehmen erleichtert werden, indem der Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten verringert wird.

Zu diesem Zweck würde eine Reihe von nutzerzentrierten Lösungen geschaffen, wie z. B.:

  • Abbau von Nutzerbarrieren: Bereitstellung von Informationen, Online-Verfahren und Unterstützungsdiensten in allen Amtssprachen der Europäischen Union.
  • Transparentere Regeln und Vorschriften, um das Vertrauen der Nutzer zu stärken.
  • Vereinfachte Interaktion zwischen Benutzer und öffentlicher Verwaltung, wodurch eine größere und bessere Benutzerfreundlichkeit erreicht wird.
  • Gezielte Suche in einer der EU-Amtssprachen.
  • Direkter Zugang zu allen nationalen EU-Portalen.

Das zu erreichende Ziel: Bis Ende 2023 werden alle ausgewählten EU-Dienste in digitaler Form von Anfang bis Ende zur Verfügung stehen, ohne dass die zuständigen Behörden hinzugezogen oder Anträge in Papierform eingereicht werden müssen.

 

Identitätsprüfung im „Online-Zugangsgesetz“

Wie wir gesehen haben, besteht das Ziel in einem schnellen, einfachen und barrierefreien Online-Zugang zu allen ausgewählten EU-Diensten. IT-Sicherheit und Datenschutz bei allen Transaktionen (Zahlungen, Inkasso, Verträge…) müssen Realität werden, und zwar für Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen.

Von vornherein gilt es, eine Herausforderung zu bewältigen: die Sicherheit und den Schutz der Nutzerdaten.

Dazu gibt es effektive und sichere Verifizierungsmethoden wie elektronische Signatur, biometrische Gesichtserkennung, digitale Authentifizierung des Personalausweises…

Nachdem wir uns mit dem Online-Zugangsgesetz und seinen Zielen befasst und die Herausforderungen erörtert haben, denen es sich stellen wird, schließen wir diesen Artikel mit einer Aufschlüsselung der verschiedenen Lösungen für diese Herausforderungen.

Elektronische Identifizierungslösungen für die Umsetzung des Online-Zugangsrechts

Um die Ziele des Gesetzes zu erreichen und wirksame und sichere Überprüfungsmethoden bereitzustellen, werden Lösungen wie die von Electronic IDentification entwickelten benötigt, die innovative und effiziente Authentifizierungsmethoden verwenden wie:

  • VideolD: automatisierte digitale Bürgeridentifizierung. Dies ist eine Videoverifizierung, die die KYC/AML-Anforderungen erfüllt.
  • SmileID: neuer Standard in der Gesichtsbiometrie. Innovation in diesem Authentifizierungssystem mit Gesichtsbiometrie, das maximale Sicherheit für den Kunden, das Unternehmen und die Verwaltung bietet.
  • SignatureID: die ultimative Lösung für sichere elektronische Unterschriften. Ein fortschrittliches, sicheres elektronisches Signatursystem mit nur einem Klick.